Begleitung/Förderung

Arbeit

Ausgelagerte Arbeitsplätze / Praktika

Mitarbeiter führt ein Pferd

Voraussetzung: erfolgreiche/s Praktikum/Praktika/ausgelagerter Arbeitsplatz

  • Geeigneter Betrieb
  • Bereitschaft und Fähigkeit des Mitarbeiters zu mehr Eigenständigkeit
  • Bereitschaft des Betriebs, bei einem ausgelagerten Arbeitsplatz, Entgelt zu entrichten, aus dem der Lohn des Mitarbeiters bezahlt werden kann
  • Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit

Organisatorisches

  • Status Werkstattmitarbeiter bleibt erhalten
  • Kooperationsvereinbarung mit allen Beteiligten ist zu schließen
  • Lohnabrechnung, Abführung der Sozialabgaben durch die WfbM
  • Außenarbeitsplatz flexibel (Tag, Tage, Vollzeit, Teilzeit …)
  • Abstimmung/Information Kostenträger
  • Beförderung

Im Rahmen der beruflichen Weiterentwicklung absolvieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eigenen Wunsch, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsplatz.

(Einsatzstellen: Altenheime, Bauhof, Baumärkte, Einzelhandel, Kindergärten, Reiterhöfe...)

Darüber hinaus entstehen ausgelagerte Arbeitsplätze, an denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruflich weiterentwickeln können.
- Stadtgärtnerei (Einsätze im Außendienst/Stadtgebiet, Pflanzarbeiten, Reinigungsarbeiten, …)
- Bauhof (Winterdienst, Mäharbeiten, Entsorgungsarbeiten, …)
- Reiterhof (Heunetze befüllen, Kehr- und Mistarbeiten,…)
- Haus der Jugend (Küchenhilfe, Tätigkeiten in der Hauswirtschaft, …)

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